Sozialintegrative Hilfen in der Schuldnerberatung

Kompetenzen fördern und Hemmschwellen abbauen

Das Projekt  „Sozialintegrative Hilfen in der Schuldnerberatung“ wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Hessen.

Unser Angebot:

Überschuldung stellt für Arbeitssuchende häufig ein gravierendes Vermittlungshemmnis dar. Für deren Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ist es vor allem notwendig, dass keine existenzbedrohenden Schulden (Miet- und Energieschulden, Geldstrafen) vorhanden sind oder deren Regulierung in die Wege geleitet wurde. Auch die Belastung aufgrund einer dauerhaften Überschuldung durch die Beitreibungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändung, Gerichtsvollzieherbesuche) von Gläubigern oder Inkassounternehmen,  ist für arbeitssuchende Menschen häufig ein Vermittlungshemmnis. Die persönliche und finanzielle Stabilisierung ist daher eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung.

Hier setzen die sozialintegrativen Hilfen in der Schuldnerberatung an, deren Zielrichtung sich nicht ausschließlich auf die wirtschaftliche Sanierung bezieht, sondern die Gesamtsituation des Menschen in den Beratungsprozess mit aufnimmt. Projektziel ist, die Ratsuchenden bei der Aufarbeitung ihrer Verschuldungssituation und bei der Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse zu unterstützen. Die Aktivierung und Stärkung des Selbsthilfepotentials steht hierbei im Vordergrund. Die Schuldnerberatung stellt den in der Regel unterbrochenen Kontakt zwischen Schuldnern und Gläubigern wieder her und sucht konstruktive Lösungen zur Schuldenregulierung.

 

 

Kontakt:

Diakonisches Werk Gießen
Südanlage 21, 35390 Gießen
Tel. 0641 93228-481


AnsprechpartnerInnen:    

Dagmar Lenz (Dipl. Sozialarbeiterin)

Norbert Leidinger-Müller
(Dipl. Sozialarbeiter)

Werner Ruppel-Sinn (Dipl. Sozialarbeiter)