Straffälligenhilfe

Die Straffälligenhilfe richtet sich an Menschen, die während der Inhaftierung vor allem aber nach der Entlassung mit ihren Ängsten und Problemen ohne Unterstützung bleiben. Sie versucht Menschen zu befähigen, Lebensformen zu finden, die sie in die Lage versetzen, die Anforderungen unserer Gesellschaft eigenverantwortlich zu bewältigen.
Sie ist auch Angehörigen von Inhaftierten behilflich, beim Umgang mit Justizbehörden und berät bei der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie ist innerhalb und außerhalb der Gefängnismauern in Gießen tätig.

Externe Schuldnerberatung in der JVA Gießen und der JVA Butzbach

Die Schuldenregulierung giltals wesentlicher Beitrag zu einer erfolgversprechenden Resozialisierung inhaftierter Menschen.

Beratungsschwerpunkte sind hier:

  • die Gläubiger-Recherche
  • die Entwicklung und Durchführung von Regulierungsstrategien

Externe Ausländerberatung (EAB) in der JVA Gießen

Die externe Ausländerberatung ist ein Hilfsangebot für ausländische Mitbürger.
Ihre Beratungsschwerpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Klärung des Aufenthaltstatus
  • Herstellung von Kontakten zu Angehörigen
  • Hilfestellung bei der Wahrung der Rechtsposition der Hilfesuchenden
  • Informationen über die Möglichkeiten des § 456a StPO
  • Schreibhilfen
  • Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit Botschaft/Konsulat
  • Unterstützung bei religiösen Festen
  • Hilfestellungen bei Abschiebung oder Wiedereingliederung

Übergangsmanagement

Ziel des Übergangsmanagements ist den Übergang von der Inhaftierung in das Leben „draußen“ zu erleichtern und mögliche Schwierigkeiten in der Entlassungsphase zu minimieren.

Konkrete Hilfestellungen leistet das Übergangsmanagement bereits in der JVA sechs Monate vor der Entlassung:

  • beim Umgang mit Behörden und Ämtern
  • bei der Suche nach einer Arbeit, Beratungsstelle oder Wohnung
  • bei der Pflege der familiären und anderen sozialen Bindungen, die für die Zukunft der Klienten wichtig sind
  • Angehörigenberatung

Gespräche und Beratung sind selbstverständlich vertraulich!
Das Übergangsmanagement wird durch die Europäische Union und das Hessische Justizministerium gefördert.

Das Übergangsmanagement wird aus Mitteln des Hessischen Justizministeriums (HMdJIuE) und in der Förderperiode 2014 bis 2020 vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Kontakt:

 

Externe Schuldnerberatung

Norbert Leidinger-Müller (Dipl. Sozialarbeiter)
Südanlage 21, 35390 Gießen
Telefon: 0641 93228-481
norbert.leidinger-mueller@diakonie-giessen.de

Externe Ausländerberatung

Marcel Dossou (Sozialarbeiter)
Telefon: 0641 93228-0 oder 93228-455
Telefax: 0641 93228-444
marcel.dossou@diakonie-giessen.de

Sprechzeit:
Mo, Mi: 8:00–16:00 Uhr in der JVA
Fr: 10:00–12:00 Uhr für Angehörige im Diakonischen Werk

Übergangsmanagement

Petra Steinmüller-Wiese (Sozialarbeiterin)
JVA Gießen
Gutfleischstr. 2a, 35390 Gießen
Telefon: 0641 9341520

Sprechzeit in der JVA

Mo, Di, Do, Fr: 8:30–14:30 Uhr