Aufsuchende Straßensozialarbeit und ZuHAuSE-Projekt II (EHAP)

Die Aufsuchende Straßensozialarbeit ist seit 2010 ein fester Bestandteil des Diakonischen Werkes Gießen. Seit 2016 wird sie durch das ZuHAuSE-Projekt erweitert. Das Projekt wird über den europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit finanziert. 

Aufsuchende Straßensozialarbeit

Wir suchen Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte an einschlägigen Szeneplätzen der Giessener Innenstadt auf. Die kontinuierliche Präsenz und Nähe zur Lebenswelt ermöglichen es eine professionelle Vertrauensbeziehung zur Zielgruppe aufzubauen. Die Beratungsbedarfe werden eruiert und individuelle Hilfen auf den Weg gebracht. Wir sind beratend und begleitend tätig und bieten flexible und unbürokratische Hilfen an. Als Wegbegleiter*innen navigieren wir Klient*innen durch das gesamte Hilfesystem mit dem Ziel sie dort anzubinden und Stück für Stück in die Gesellschaft zu reintegrieren. So wird für sie das gesamte soziale Netz der Stadt Gießen erreichbar und nutzbar gemacht. 

Ziel unserer Arbeit ist, Menschen dazu zu befähigen wieder eigenständig und selbstverantwortlich für ihre Belange einzustehen. 

ZuHAuSE-Projekt II (EHAP)

„Zusammen leben – Housing first“

Aufsuchende Hilfe-Streetwork-Eingliederung 

Basierend auf der aufsuchenden Straßensozialarbeit, die das Zentrum unserer Hilfen bildet wenden wir als ergänzendes Hilfsangebot im ZuHAuSE-Projekt II den Housing First Ansatz an.

Das ZuHAuSE-Projekt II richtet sich an Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben und unzureichend an das Hilfesystem angebunden sind. Die Betroffenen lassen sich trotz multipler Problemlagen und Kenntnissen über das Hilfesystem häufig nur mit intensiver Beziehungsarbeit auf Hilfen ein.

In Kooperation mit Stadt, Landkreis und Wohnbau Gießen GmbH wird der Housing First Ansatz angewendet. Der Ansatz wird in Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, bislang kaum umgesetzt. 

Nach Housing First besteht ein Grundrecht auf Wohnen, es ist daher kein Nachweis von Wohnfähigkeit vonnöten. Housing First setzt auf das praktische Wiedererlernen von autonomer Lebensführung in der eigenen Wohnung. Die Wohnung dient als Schutzraum und Quelle eines Sicherheitsgefühls. Die Vermittlung eigenen Wohnraums steht daher am Beginn einer Housing First Maßnahme, es folgt eine bedarfsorientierte Betreuung. Auf Freiwilligkeit beruhende Hilfsangebote sind ein wichtiger Bestandteil des Ansatzes, regelmäßige Besuchstermine werden durch weitergehende persönliche Hilfen ergänzt.

Weitere Informationen zum EHAP-Programm unter:
www.ehap.bmas.de
www.bmas.de

Sprechstunde:

Montag – Donnerstag:
08:30 – 16:00Uhr
(Die Terminvergabe erfolgt flexibel Vorort oder per Telefon) 

 

Kontakt:

Diakonisches Werk
Steinstraße 52, 35390 Gießen
Telefon: 0641 972568 22 und
 0641 972568 23

 

AnsprechpartnerInnen:

Sarah von Trott (Diplom Pädagogin)
Mobil: 0151 52249749
sarah.von.trott@diakonie-giessen.de 


Konstantin Potthoff
(Sozialarbeiter M.A.)

Mobil: 0151 55329063
konstantin.potthoff@diakonie-giessen.de


Tanja Heller (Sozialarbeiterin B.A.)
Mobil: 0175 4255859 
tanja.heller@diakonie-giessen.de


Peter Klaes 
(Sozialarbeiter B.A.)

Mobil: 015174480594
 
peter.klaes@diakonie-giessen.de